Bei zu starkem Sonnenschein können die Schnittstellen verbrennen, während Regen sowohl Pilze als auch Infektionen verursachen kann.
Rechtlich spielt der Zeitraum vom 01. März bis einschließlich 30. September eine wichtige Rolle. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in Paragraph 39 Absatz 5 in dieser Zeit das starke Schneiden von Hecken und Gehölzen. Dies gilt auch für Zypressen.
Es ist also aus Tierschutzgründen, insbesondere zum Schutz von Vögeln, verboten, Zypressen stark zu schneiden. Sie dürfen in dieser Zeit lediglich leichte Formschnitte vornehmen, wenn keine Vögel darin nisten. Suchen Sie die Zypressen deshalb auf Vögel ab, bevor Sie mit der Arbeit loslegen.